Schutzmaßnahmen schränken den Tennissport ein
Es ist der 24. April! Normalerweise herrscht ein reges Treiben auf den Tennisplätzen Deutschlands. Doch es ist sehr ruhig geworden um diese Sportart. Die Anlagen sind verwaist und verbreiten eine beängstigende depressive Atmosphäre. Aktuelle Schutzmaßnahmen in der Corona-Krise erlauben es in Thüringen (immernoch) nicht, dass Tennis gespielt werden darf. Auch für uns ist das unverständlich, da gerade beim Tennisspielen der Mindestabstand eingehalten werden kann. Das Netz stellt eine natürliche Abgrenzung dar, welches charakteristisch für Rückschlagsportarten wie z. B. Tennis ist. Ein Kontakt mit dem sportlichen Kontrahenten kann so gut wie ausgeschlossen werden. Desinfektionsbehälter und Papierspender wurden angebracht. Ein Zuschaueraufkommen von mehr als 10 Personen ist im Breitensport eher unrealistisch. Sollte es dennoch zu einem spannenden und wichtigen Vergleich kommen, ich denke da spreche ich für alle Tennisvereine, ist genug Platz auf jeder Anlage in Thüringen, um auch hier den Mindestabstand von 1,5 m einhalten zu können. Wo bitte wird denn die Grenze gezogen, wenn Schutzmaßnahmen festgelegt werden? Es ist nicht nachvollziehbar, dass in einem Bundes- und Rechtsstaat, im Fall einer solchen Pandemie, Bundesländer ihre Schutzmaßnahmen unterschiedlich festlegen können. Beispielsweise darf man bereits jetzt schon wieder in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Rheinland Pfalz Tennis spielen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Tennisverein Stadtilm 2011 e.V. sich für eine Öffnung von geeigneten Sportstätten stark macht.
Wir wären also soweit!